the WhistleBee GmbH
Wir bieten digitale Meldekanäle.
Für Unternehmen und Gemeinden.
Zu Ihrem Vorteil.
Ab 17.12.2021 verpflichtet die EU-Whistleblower-Richtlinie alle privaten Unternehmen, ab 250 Mitarbeiter, sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohner, interne Meldekanäle einzurichten. Für private Unternehmen, mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 50 bis 249 gilt die Verpflichtung ab 17.12.2023.
Der Meldekanal soll Personen (Hinweisgebern) die Möglichkeit bieten, Verstöße im Zusammenhang
mit ihrer Arbeitstätigkeit - auch anonym - zu melden. Der Meldekanal muss unter anderem folgende Punkte beinhalten:
- die Anonymität des Hinweisgebers
- vertrauliche Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Unternehmen/Gemeinde
- die Mitteilung der ergriffenen Folgemaßnahmen.
Die Nichteinrichtung eines internen Meldekanals bzw. Nichteinhaltung des Meldeverfahrens erlauben dem Hinweisgeber die Offenlegung des Verstoßes gegenüber Medien.
Setzen Sie das Gesetz mit uns um.
Reagieren Sie rechtzeitig auf internes Fehlverhalten,
vermeiden Schäden und
schaffen Stabilität für Ihre Zukunft.